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Haus- und Badeordnung Strandbad Lübars 2024

Sehr geehrte Badegäste,

wir möchten, dass Sie sich in unserem Bad wohlfühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise unseres Personals und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen unsere Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise:

Unsere Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher/-innen und Badegäste mit Betreten des Geländes verbindlich. Das in den Bädern beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen festzulegen und anzuwenden.
Wir bitten Sie, die Einrichtungen der Bäder pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtungen müssen Sie uns den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

Begleitpersonen von Kindern sind für deren Verhalten verantwortlich.
In dem Umkleidebereich und dem Duschraum für Männer dürfen Mädchen nur bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Jungen im Damenbereich.

Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich bei uns an der Kasse ab.

Die Benutzung der Bäder kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes besteht für Sie nicht.
Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht mitgeführt werden.
Es ist verboten ohne schriftliche Genehmigung vom Pächter des Freibades Lübars (Henry Arzig)

a. die Erteilung von privatem Schwimmunterricht,

b. Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke,

c. das Anbieten von Waren und das Verteilen von Druck- oder Reklameschriften.

Wenn Sie sich oder andere gefährden oder andere Badegäste belästigen, können Sie vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Baden ist nur in angemessener Badekleidung erlaubt.

Badeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten .

Zutritt und Eintrittsausweise

Bewahren Sie bitte Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen des Bades auf.

Sie sind unser Gast. Sollten Sie aber Einrichtungen des Bades ohne gültige Eintrittskarte nutzen, so sind, mit Ausnahme bei einer Badezeitüberschreitung, für die unbefugte Nutzung der Bäder 100,00 EUR zu entrichten.

Wir können den Zutritt nicht gestatten für

  1. a.     Personen mit offenen Wunden, anstoßerregenden oder übertragbaren Krankheiten,
  2. b.     Personen, die Haustiere mit sich führen,
  3. c.     Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

Falls Sie an Krampfanfällen leiden oder eine Behinderung haben, so dass Sie sich nicht selbst versorgen können (Aus- und Ankleiden u.a.), kann Ihnen der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Begleitperson gestattet werden.

Besondere Hinweise für die Nutzung unserer Betriebseinrichtungen

In Freibädern (Naturbädern) dürfen sich Nichtschwimmer/-innen im Wasser nur in dem durch Hinweisschilder oder Bojen gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich, Schwimmer/-innen darüber hinaus nur innerhalb der durch Bojen abgegrenzten Wasserfläche des Bades aufhalten.
Bei Gewitter haben Sie zum eigenen Schutz das Wasser zu verlassen.

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Es ist nicht gestattet, auf den Beckenumgängen zu rennen, an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen, andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen.
Die Sprunganlagen sind während des öffentlichen Badens nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen. Von den Plattformen des Sprungturms darf nicht mit Anlauf gesprungen werden. Die Springer/-innen haben sich unmittelbar nach dem Sprung aus dem Sprungbereich zu entfernen. Das Schwimmen unter der in Betrieb befindlichen Sprunganlagen ist untersagt.
Beachten Sie bitte die besonderen Sicherheitshinweise an den Großrutschen.
Aus Gründen der Sicherheit der Gäste wird darum gebeten, Schäden an Geräten und anderen sportlichen Einrichtungen unverzüglich dem Personal zu melden.
Die Benutzung eigener elektrischer Geräte ist nicht zulässig.

Die Benutzung des Bades geschieht auf eigene Gefahr.

Der Pächter Olaf Schenk haftet nicht …

  1. a.      für Schäden, die Ihnen bei Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen, der Spiel- und
    Turngeräte sowiesonstiger Einrichtungen des Bades entstehen,
  2. b.     für Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei
    Ballspielen usw.),
  3. c.      für den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen,
  4. d.     für Schäden an Fahrzeugen, die auf den Einstellplätzen abgestellt worden sind.

Der Pächter kann sich auf diesen Haftungsausschluss allerdings nicht berufen, sofern ihm oder sein Personal in diesen Fällen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Pächter. Olaf Schenk